Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Heilmittelbehandlungen sind weiterhin bundesweit uneingeschränkt zulässig!
Lediglich auf die Abgabe von Wellnessleistungen sollte einstweilen verzichtet werden.
Dies ergibt sich direkt aus Punkt 7 der Bund-Länder-Leitlinien, welche in der Bundespressekonferenz vom 22.03.2020 veröffentlicht wurden.
„Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.“
Denn: Jede ärztlich verordnete Heilbehandlung ist medizinisch notwendig!
Patienten dürfen weiter zur Physiotherapie, Ergotherapie usw. gehen, wenn die Therapie medizinisch erforderlich ist.
Ihr
Mathias Schink
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
herzlichen Dank für Ihr Vertrauen, das Sie mir im vergangenen Jahr entgegengebracht haben.
Auf diesem Weg wünsche ich Ihnen einen guten und hoffentlich gesunden Rutsch ins neue Jahr 2020.
Mit freundlichen Gruß Ihr
Mathias Schink
Zur Verstärkung unserer Zweierteams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Physiotherapeutin/-en. Eine Zusatzausbildung in manueller Lymphdrainage und/oder KG Bobath wäre wünschenswert.
Bewerbungen bitte an: Kontakt
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